Historischer Moment: Mit der Unterstützung von NEXT LEVEL erreicht die Virus-Existenzfrage erstmals das BGH!

Historischer Moment: Mit der Unterstützung von NEXT LEVEL erreicht die Virus-Existenzfrage erstmals das BGH!- 2

Was bislang von deutschen Gerichten konsequent ausgeklammert wurde, liegt nun – auf Grundlage der Argumentationsstrategie und Analysen von NEXT LEVEL – offiziell in Karlsruhe auf dem Tisch:

Die Verfassungsbeschwerde zur Masern-Nachweispflicht ist eingereicht – mit einem Fokus, der es in sich hat.

Der Erregernachweis wurde nie wissenschaftlich korrekt erbracht.

Das RKI selbst musste in einem IFG-Bescheid vom 28.05.2025 schriftlich zugeben: Es existieren keine Negativkontrollen bei der Virusanzucht oder Genomsequenzierung. Ein klarer Verstoß gegen DFG-Leitlinie 11 – und gegen § 1 Abs. 2 IfSG, der wissenschaftliches Arbeiten vorschreibt.

Und das ist nicht alles:

In der Verfassungsbeschwerde wird nachgewiesen, dass alle fünf RKI-Studien zum „Masernvirus“ weder methodisch kontrolliert noch verblindet wurden – entgegen den verbindlichen Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Der sogenannte „zytopathische Effekt“ – ein klassisches „Virus“-Kriterium – tritt auch in Kontrollproben ohne Virusmaterial auf. Selbst Enders, Cohen und Magnus mussten das in den Originalpublikationen zum „Masernvirus“ einräumen.

Die Bombe: Das RKI rechtfertigt das Fehlen von Negativkontrollen damit, dass u. a. „die Genomsequenzierung den Virusnachweis bereits erbracht habe“ – obwohl in den RKI-Files sowie im Gerichtsprotokoll zum „Masernvirusprozess“ klargestellt wird, dass Genomdaten kein Erregernachweis sind. Ein glatter Selbstwiderspruch.

All das ist nun Teil eines offiziellen Grundrechtsverfahrens in Karlsruhe (Aktenzeichen vorerst AR 3749/25). Die Frage nach der Existenz und dem wissenschaftlichen Nachweis von Krankheitserregern steht damit erstmals in der Geschichte vor dem Bundesverfassungsgericht.

UPDATES folgen exklusiv bei NEXT LEVEL.

Quelle: Next Level Telegram Kanal

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