Im „besten Deutschland aller Zeiten“ muss jeder, der Pfandflaschen sammelt, weil er nicht mehr über die Runden kommt, die damit erzielten Einnahmen versteuern. Das ist kein Scherz. Wer mehr als 256 Euro im Jahr mit dem Flaschensammeln verdient, muss diese Einnahmen angeben und versteuern.
Quelle: Ken Jebsen; 07. Oktober 2025
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Einkünfte aus dem Sammeln und Einlösen von Flaschen „sonstige Einkünfte“ im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG sind. Sie unterliegen daher einer Freigrenze von 256 Euro pro Jahr, da das Sammeln der Flaschen und die Einlösung des Pfands eine steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeit darstellen.

So weit ist es gekommen im „besten Deutschland aller Zeiten“: Selbst Bedürftige werden inzwischen dafür kriminalisiert, dass sie mit Flaschensammeln einfach nur überleben wollen, und die paar Euro, die sie damit verdienen, müssen auch noch versteuert werden.





