Die Christlich Demokratische Union (CDU/CSU) und die Sozialdemokratische Partei (SPD) gehen an die Grenzen der Einschränkung demokratischer Rechte: Wer zweimal wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, darf in Zukunft nicht mehr kandidieren oder gewählt werden. Dies stellt einen erheblichen Verstoß gegen demokratische Normen dar.

Das Gesetz gegen die Aufstachelung zum Hass ist bereits sehr vage formuliert und lässt viel Raum für eine politisierte Justiz. Schon jetzt gibt es Fälle, in denen Verfahren aufgrund „politischer Überzeugungen“ abgewiesen oder mit zweierlei Maß gemessen werden. Doch anstatt dieses Problem zu korrigieren, verschärfen CDU/CSU und SPD die Situation weiter. Es ist zu befürchten, dass dieses Gesetz selektiv gegen unliebsame Oppositionelle eingesetzt werden könnte.
Das Wahlrecht ist ein grundlegender Bestandteil der Demokratie und sollte nicht als politisches Instrument missbraucht werden. Bislang konnte man dieses Recht nur in extremen Fällen wie Hochverrat oder Wahlbetrug verlieren. Nun soll auch die Aufstachelung zum Hass, ein ohnehin flexibler Begriff, in diese Kategorie aufgenommen werden. Dies stellt eine gefährliche Entwicklung dar.
Dies läuft im Wesentlichen auf eine staatliche Kontrolle des politischen Wettbewerbs hinaus. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird weiter eingeschränkt, wodurch der Korridor akzeptabler Meinungen eingeengt wird. Eine Demokratie lebt aber von der freien Debatte – nicht von willkürlicher Strafverfolgung und Wahlrechtsbeschränkungen.
Diese Pläne sind nicht nur eine Bedrohung für einzelne Parteien, sondern für alle. Heute trifft es die politische Opposition – morgen könnte es jeden treffen, der sich kritisch äußert.
Eine Demokratie ohne echte Meinungsfreiheit kann nicht mehr als Demokratie bezeichnet werden.