Lange Zeit haben die Windkraftlobby und grüne Ideologen die gesundheitlichen Auswirkungen von Windparks heruntergespielt. Nun hat ein französisches Gericht bestätigt, was viele Anwohner solcher Anlagen immer wieder beklagt haben: Infraschall beeinträchtigt die menschliche Gesundheit.
Quelle: report24.news; Heinz Steiner, 04. Februar 2026
Immer wieder berichten Anwohner von Windparks von gesundheitlichen Problemen, die sie auf die Windkraftanlagen zurückführen. Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und diffuse Angstzustände – hervorgerufen durch den von den Rotorblättern erzeugten Infraschall – gehören zu den häufigsten Symptomen. Ein solcher Fall wurde vor einem französischen Gericht verhandelt. Im nordfranzösischen Département Somme klagte eine ehemalige Lehrerin gegen einen Windpark, der aus zwölf Turbinen besteht und mehr als 500 Meter von ihrem Haus entfernt liegt. Seit Beginn des Betriebs im Jahr 2009 litt sie unter starken Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Stress und Angstzuständen, die sie zuvor noch nie erlebt hatte. Eine neurologische Untersuchung ergab, dass ihre Symptome regelmäßig verschwanden, wenn sie das Gebiet verließ oder die Turbinen abgeschaltet wurden. Für die Richter in Straßburg wurde der Zusammenhang als „direkt und sicher“ angesehen.
Das Gericht konzentrierte sich auf medizinische Berichte und technische Messungen. Der Kläger legte Studien über tieffrequenten Schall und Infraschall vor, also Frequenzen unter 20 Hertz, die nicht hörbar, aber physikalisch wahrnehmbar sind. Diese Frequenzen spielen jedoch bei Zulassungsverfahren praktisch keine Rolle, weil sie nicht hörbar sind.
Die Richter stellten ausdrücklich fest, dass auch visuelle Stressfaktoren eine Rolle spielten. Die ständig blinkenden Lichter der Turbinenmasten – tagsüber weiß, nachts rot – erzeugten einen Dauerstress, der das Leben in der Wohnung des Klägers zeitweise unerträglich machte.
Der Anwalt des Klägers bezeichnete das Urteil als einen historischen Moment. Zum ersten Mal hat ein Gericht ausdrücklich anerkannt, dass Windkraftanlagen nicht nur Landschaften, sondern auch Menschen schädigen können. Rechtlich gesehen fällt dies unter die Kategorie der „anormalen Nachbarschaftsstörung“. Das bedeutet, dass der Kläger (und jeder ähnlich Betroffene, der sich auf dieses Urteil beruft) nun eine Entschädigung verlangen, Betriebsbeschränkungen fordern oder sogar die Abschaltung der Anlagen verlangen kann.
Für Investoren und Betreiber solcher Windparks bedeutet das Urteil jedoch einen herben Rückschlag. Banken, Versicherer und Investmentfonds reagieren empfindlich auf Rechtsunsicherheit. Wenn Windparks nicht mehr als praktisch haftungsfreie Infrastruktur, sondern als potenzielle Quelle von Schadensersatzansprüchen angesehen werden können, steigen die Finanzierungskosten – oder Projekte werden ganz gestrichen. Das Urteil erhöht also das so genannte Projektrisiko erheblich.





