Impfungen: Danke schön, Herr Lauterbach

Impfungen: Danke schön, Herr Lauterbach- 2

Eine neue Regelung steht bevor. « Beschlossen noch vom alten Bundestag: Die neu geregelte Vorhaltepauschale für Hausärztinnen und Hausärzte geht zurück auf eine Vorgabe des früheren Bundesministers für Gesundheit, Karl Lauterbach, der damit die hausärztliche Grundversorgung fördern wollte. Sie wurde mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz noch vom alten Bundestag im Januar beschlossen. »(Zitat KBV)

Die neugerelte Vorhaltepauschale für Hausärzte ab 1ten Januar « soll » die Grundversorgung stärker fördern, so der KBV und GKV Spitzenverband.

Die Vorhaltepauschale ist eine Grundvergütung, die Hausärzte für die bloße „Bereitstellung“ ihrer Praxis erhalten. Die Ärzte bekommen die Pauschale also dafür, dass sie die Patienten überhaupt vor Ort betreuen – unabhängig von Einzelleistungen. Sie soll die hausärztliche Versorgung sichern.

Unter anderem werden folgende Kriterien angeführt, damit eine Pauschale ausgezahlt wird:

Quelle KBV

„Schutzimpfungen“

  • Für die Erfüllung dieses Kriteriums muss die Praxis im 1., 2. und 3. Quartal eines Jahres so viele Impfungen durchführen und berechnen, dass die Summe sieben Prozent ihrer 1.000 Behandlungsfälle entspricht. Im 4. Quartal, in dem vor allem Grippeschutzimpfungen durchgeführt werden, muss die Summe der Impfungen zur Erfüllung des Kriteriums mindestens 25 Prozent betragen. Das wären beispielsweise im 4. Quartal 250 Impfungen. 
  • Gezählt werden auch hier die durchgeführten und abgerechneten Impfungen (gemäß der Anlage 1 der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA) und nicht die Anzahl der geimpften Patienten. Das Kriterium umfasst die regional vereinbarten GOP des Kapitels 89, einschließlich der COVID-19-Impfungen. Auch bei Mehrfachimpfungen von Patienten im Quartal mit verschiedenen Impfstoffen (z. B. Influenza, COVID-19 und RSV) oder dem gleichen Impfstoff (z. B. FSME) zählt die Anzahl der Impfungen.

Neu ist ein Abschlag für Hausarztpraxen, die weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durchführen. Ihre Vorhaltepauschale wird um 40 Prozent gekürzt, da Impfen zur hausärztlichen Grundversorgung gehört.

Neben dem offensichtlichen Druck, mehr Impfungen in die Bevölkerung zu bringen, leidet darunter auch die freie Therapieentscheidung. Ärzte müssen einem klaren Leistungs- und Behandlungsschema folgen – unabhängig davon, ob dieses den gesundheitlichen Bedürfnissen ihrer Patienten widerspricht.

Das vergebene Schema folgt freilich den Vorgaben und Interessen der Krankenkassen (und der dahinter schaltenden Pharmaindustrie). Tatsächliche Heilung kostet dem Arzt dann Geld: Wer impft, kassiert, wer heilt, geht pleite.

So schreibt Next Level:

„Wer seine Patienten dauerhaft gesund hält, beispielsweise durch artgerechte Ernährung und psychisch-emotionales Gleichgewicht, hat weniger ‚Leistung‘, weniger Diagnosen, weniger Abrechnung – und verliert Geld. Wer impft und diagnostiziert, wird belohnt – egal ob’s gesund ist.“

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