Datum: 16. Dezember 2024
An: Dr. A.J. Edwards,
UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Cc: Die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung
Geschrieben von Meike Terhorst, Rechtsanwältin, Niederlande, und Djamila le Pair, Journalistin, Niederlande
Re: Inhaftierung von Dr. Reiner Füllmich
Ihre Exzellenz, sehr geehrte Frau Edwards,
wir, die Unterzeichnenden, bitten Sie, die Haftbedingungen des renommierten deutschen Rechtsanwalts Dr. Reiner Füllmich zu untersuchen. Genauer gesagt bitten wir Sie, seine Inhaftierung, seine fortgesetzte Inhaftierung und die Bedingungen seiner Inhaftierung zu untersuchen.
Wir haben starken Grund zu der Annahme, dass seine Inhaftierung, seine fortgesetzte Inhaftierung und die Bedingungen seiner Inhaftierung als physische und/oder psychische Folter und/oder willkürliche Inhaftierung im Sinne von Artikel 5, Artikel 9-12, Artikel 91 und Artikel 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 7, Artikel 9-91 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 2 Absatz 2 und die anderen Bestimmungen des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie die Nelson-Mandela-Regeln für Gefangene zu qualifizieren sind.
In den vorgenannten Artikeln ist jede Art von Folter absolut verboten und untersagt. In Artikel 1 der Nelson-Mandela-Regeln heißt es:„Alle Gefangenen sind mit der Achtung zu behandeln, die ihrer Würde und ihrem Wert als Menschen innewohnt. Kein Gefangener darf Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt werden, für die keinerlei Umstände als Rechtfertigung angeführt werden können, und alle Gefangenen sind davor zu schützen. Die Sicherheit der Gefangenen, des Personals, der Dienstleistungserbringer und der Besucher ist jederzeit zu gewährleisten“.
Nach seiner Entführung aus Mexiko wurde Reiner Füllmich am 13. Oktober 2023 in der JVA Rosdorf, dem Staatsgefängnis von Rosdorf, inhaftiert. Dort befindet er sich auch heute noch – über 12 Monate später – und wird weiterhin unter harten und unmenschlichen Bedingungen in Untersuchungshaft gehalten. Noch schlimmer ist, dass er seit dem 10. Juli 2024 in Einzelhaft gehalten wird.
Als Grund für die Inhaftierung von Reiner Füllmich wird angegeben, dass er aus dem Land fliehen könnte, während er wegen angeblicher Veruntreuung von Spendengeldern für die von ihm im Juli 2020 mitgegründete Informationsplattform Corona Ausschuss angeklagt wird. Über diese Informationsplattform führte Reiner Füllmich Interviews mit vielen Wissenschaftlern und anderen Experten, die das Covid-19-Narrativ und die Maßnahmen in Frage stellten. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Themen behandelt und die offiziellen Narrative in Frage gestellt. Bei den Wahlen in Deutschland 2022 wurde Reiner Füllmich zum Spitzenkandidaten der neu gegründeten Partei Die Basis.
Vor diesem Hintergrund sind wir der festen Überzeugung, dass Dr. Reiner Füllmich strafrechtlich verfolgt wird, um ihn mundtot zu machen und zu verhindern, dass er jemals wieder als Rechtsanwalt und/oder (angehender) Politiker arbeiten kann.
Reiner Füllmich ist ein international anerkannter Rechtsanwalt, der sowohl in Deutschland als auch in Kalifornien zugelassen ist, und er ist bekannt für hochkarätige Fälle wie die gegen die Deutsche Bank (Betrug) und Volkswagen (Dieselskandal).
Gemäß den UN-Grundprinzipien für die Rolle des Rechtsanwalts (1990) heißt es in Artikel 16 eindeutig:
„Die Regierungen stellen sicher, dass Rechtsanwälte a) alle ihre beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Belästigung oder unzulässige Einmischung wahrnehmen können, b) sowohl im Inland als auch im Ausland frei reisen und sich mit ihren Mandanten beraten können, und c) für Handlungen, die sie in Übereinstimmung mit den anerkannten Berufspflichten, -normen und -grundsätzen vornehmen, weder strafrechtlich verfolgt noch mit administrativen, wirtschaftlichen oder sonstigen Sanktionen bedroht werden.“
1. Ein strafrechtlicher „Schauprozess“?
Als die von der Verteidigung vorgebrachten Beweise und Zeugenaussagen immer deutlicher machten, dass der Vorwurf der Untreue falsch war, beschloss das Oberlandesgericht Braunschweig am 5. November 2024, 16 weitere Anklagen zuzulassen. Diese Anklagen waren zuvor dreimal abgewiesen worden: im Juni 2022 durch den Oberstaatsanwalt von Göttingen und einen Staatsanwalt in Berlin und zuletzt, im Januar 2024, durch das Gericht von Göttingen. Die Wiederaufnahme dieser zusätzlichen Anschuldigungen scheint ein Versuch zu sein, die Freilassung von Reiner Füllmich zu verhindern, wenn das erste Verfahren beendet ist.
Angesichts des eindeutigen Mangels an Beweisen für die Anklage, die zu Reiner Füllmichs mehr als einjähriger Inhaftierung geführt hat, scheint das Verfahren unfair, die Anschuldigungen falsch und die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe unverhältnismäßig zu sein. Außerdem scheint das Gericht nicht unparteiisch zu sein.
Um zu erklären, warum wir Sie in dieser Angelegenheit um Hilfe bitten, schildern wir im Folgenden unsere Bedenken und geben einen kurzen Überblick über die Ereignisse, die sich nach unserem besten Wissen und Gewissen zugetragen haben:
2. Inhaftiert und ausgeliefert
Als sich Reiner Füllmich und seine Frau am 10. Oktober 2023 zum Flughafen von Tijuana begaben, um, wie sie glaubten, Mitarbeiter des deutschen Konsulats in Mexiko zu treffen, wurde Reiner Füllmich festgenommen, von seiner Frau getrennt und nach Mexiko-Stadt gebracht. Dort wurde Reiner Füllmich gezwungen, Abschiebungsdokumente zu unterschreiben, die nur in spanischer Sprache abgefasst waren, und es war kein Dolmetscher anwesend, der ihm hätte erklären können, was er da unterschreibt. Keiner der Abschiebungsgründe traf auf seine Situation zu. Zwei mexikanische Wachleute brachten Reiner Füllmich von Mexiko-Stadt nach New Mexico in den Vereinigten Staaten, wo sie eine Lufthansa-Maschine bestiegen, die sie nach Frankfurt am Main brachte. Wie sich später herausstellte, hatte die Bundesrepublik Deutschland alle Flüge und die Unterkunft bezahlt, was darauf hindeutet, dass es sich nicht um eine Abschiebung, sondern um eine unrechtmäßige Auslieferung handelte. Bei der Ankunft in Frankfurt wurde Reiner Füllmich förmlich verhaftet. Am 13. Oktober 2023 wurde er in die Justizvollzugsanstalt Rosdorf gebracht, wo er sich heute, mehr als ein Jahr später, befindet.
3. Zensur
Der Prozess gegen Reiner Füllmich begann am 3. Januar 2024 in der Stadt Göttingen. Bis heute haben etwa 40 Anhörungen stattgefunden. Die offiziellen Anträge der Verteidigung auf Vernehmung von Zeugen wurden immer wieder weitgehend abgelehnt. Der Hauptzeuge, Marcel Templin, wurde nie vernommen. Marcel Templin soll den Erlös aus dem Verkauf des Wohnhauses von Reiner Füllmich an sich genommen und damit die Rückzahlung des Darlehens unmöglich gemacht haben. Seit Juli 2024 verlangt der Vorsitzende Richter Carsten Schindler, dass alle Eingaben der Verteidigung, wie z.B. Anträge auf Zulassung von Beweismitteln, schriftlich und nicht mehr mündlich vorgetragen werden. Infolge dieser Entscheidung wissen Journalisten und die Öffentlichkeit nicht mehr, was „besprochen“ wird.
4. Gefesselt
Bislang wurde Reiner Füllmich bei seinen Transporten zum und vom Gericht von schwer bewaffneten Gefängniswärtern und Polizisten begleitet. Seine Hände und Füße waren gefesselt und aneinander gekettet. Außerdem wurden die Wärter angewiesen, Reiner Füllmich vor jeder Fahrt zu raten, eine kugelsichere Weste zu tragen. Da er sich weigerte, eine solche Weste zu tragen, musste er eine Verzichtserklärung unterschreiben und wurde jedes Mal darauf hingewiesen, dass er Gefahr läuft, von einer verirrten Kugel getroffen zu werden. Die Wärter haben Reiner Füllmich gesagt, dass sie solche Maßnahmen bei einem gewaltlosen Gefangenen wie ihm noch nie gesehen haben. Wir haben Informationen erhalten, dass das Gefängnis ab 2025 darauf verzichten wird, seine Füße zu fesseln.
5. Fast sechs Monate in Einzelhaft
Reiner Füllmich wurde zweimal in Isolationshaft genommen. Das erste Mal war es am Wochenende seines Geburtstages im Mai 2024, als er keine Besucher empfangen und keine Telefonate führen durfte. Das zweite Mal war am 10. Juli 2024. Seit dem 10. Juli 2024, also seit fast sechs Monaten, befindet sich Füllmich in Isolationshaft.
Die Isolation von Reiner Füllmich beruht auf der Einschätzung, dass er „aufrührerisch“ sei, weil er mit vielen seiner Mitgefangenen über die Corona-Krise und andere Themen, die er im Corona-Ausschuss behandelt hatte, gesprochen hatte. Er beriet sie auch in ihren Rechtsfällen und vermittelte Anwälte für
einige.
Nach unserem Verständnis sollte ein Gefangener, der in Deutschland in Isolationshaft gehalten wird, nach einem Zeitraum von drei Monaten medizinisch und psychologisch untersucht werden, um seinen körperlichen und geistigen Gesundheitszustand zu beurteilen. Trotz wiederholter Aufforderungen seiner Anwälte, diese Untersuchung durchzuführen, hat diese Untersuchung noch nicht stattgefunden. Reiner Füllmich hat inzwischen einen Gefängnisarzt seines Vertrauens aufgesucht.
In der Veröffentlichung der Vereinten Nationen vom 28. Februar 2020 heißt es, dass eine Isolationshaft von mehr als 15 Tagen als Folter gilt. Wir verweisen auf diese UN-Veröffentlichung: Warnung vor Gefängnissen in Connecticut: Prolonged solitary confinement may ‚amount to torture‘, UN expert warns | UN News. Im Fall von Reiner Fuellmich wird er seit fast sechs Monaten in Einzelhaft gehalten.
Ende November erhielt Reiner Füllmich die Erlaubnis, täglich Sport zu treiben, wenn auch allein. In der ersten Dezemberwoche durfte er wieder mit Gefängniskameraden sprechen.
Diese „Großzügigkeiten“ sind auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass das Oberlandesgericht einen zweiten Prozess eröffnet hat, so dass Reiner Füllmich voraussichtlich mindestens ein weiteres Jahr in Haft bleiben wird.
6. Konsequenzen für befreundete Häftlinge
Wenn bis vor kurzem einer der anderen Häftlinge Reiner Füllmich grüßte oder ihm auch nur zunickte, wurden sowohl er als auch Reiner Füllmich bestraft. Bislang wurden zwei Gefangene körperlich angegriffen und in ein anderes Gefängnis verlegt. Einer von ihnen wurde vom Gefängnispersonal körperlich angegriffen. Reiner Füllmich glaubt, dass diese Behandlung darauf zurückzuführen ist, dass er sich mit ihnen angefreundet und Informationen ausgetauscht hat, insbesondere über ihre Gerichtsverfahren.
7. Haftbedingungen verbieten Teilnahme an der Trauerfeier für die Mutter
Als sich der Gesundheitszustand von Reiner Füllmichs Mutter im Sommer 2024 verschlechterte, fragte er bei der Gefängnisleitung an, unter welchen Bedingungen er sie besuchen dürfe, um sich von ihr zu verabschieden. Man teilte ihm mit, dass er sie nur gefesselt, angekettet und in Begleitung von schwer bewaffneten Wachen besuchen könne. Um seine sterbende Mutter nicht zu traumatisieren, entschied sich Reiner Fuellmich gegen einen Abschiedsbesuch. Am 29. November hielt die Familie eine Zeremonie ab, um die Asche seiner Mutter in einem See zu verstreuen. Die Gefängnisbehörden untersagten Reiner Füllmich die Teilnahme an dieser Zeremonie mit der Begründung, dass „seine Unterstützer versuchen könnten, ihm auf dem Land-, Luft- oder Wasserweg zur Flucht zu verhelfen“. Bei seinen Anhängern handelt es sich um friedliebende Bürger, und es ist zu keinem Zeitpunkt zu Gewalttätigkeiten oder Unruhen gekommen.
8. Neueste Entwicklungen
Am Sonntag, den 8. Dezember 2024, enthüllte Bittel TV, dass Reiner Füllmich beabsichtigt, als unabhängiger Kandidat bei der kommenden Bundestagswahl in Wuppertal anzutreten. Am nächsten Tag berichteten deutsche Medien, dass Füllmichs führende Anwältin, Katja Wörmer, eine Geldstrafe in Höhe von 4 400 Euro zahlen musste, weil sie zehn öffentliche Äußerungen von Reiner Füllmich aufgezeichnet und veröffentlicht hatte. Diese Äußerungen wurden im Laufe des letzten Jahres zu verschiedenen Zeitpunkten ausgestrahlt. Katja Wörmer wurde zu keinem Zeitpunkt aufgefordert, diese Aufnahmen zu stoppen. Vielmehr hatte Katja Wörmer den Eindruck, dass sie im Dezember 2023 vom Gericht die Erlaubnis erhalten hatte, diese Aufnahmen zu veröffentlichen. Die Geldstrafe ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Strafverfolgung von Reiner Füllmich rein politisch motiviert sein könnte und dass die deutschen Behörden ihn zum Schweigen bringen und verhindern wollen, dass er politisch aktiv wird. Die letzten sieben Verhandlungstermine des Jahres 2024 (vom 25. November bis heute) wurden wegen Krankheit der Richter abgesagt.
9. Informationsquellen
Die Informationen auf dieser Seite basieren auf den Berichten von Djamila el Pair, einer Journalistin aus den Niederlanden, die über Reiner Füllmichs Gerichtsverfahren berichtet hat(www.pinchofsoot.nl), sowie auf Reiner Füllmichs eigenen Tonaufnahmen vom 4. November 2024(https://icic.law/2024/11/05/statement-dr-reiner-fuellmich-november-4-2024/) und vom 30. November 2024(https://ici.law/2024/12/03/statement-dr-reiner-fuellmich-november-30-2024/). Reiner Füllmichs Adresse lautet:
JVA Rosdorf
Zu Händen. Reiner Fuellmich
Am Grossen Sieke 8
37124 Rosdorf
DEUTSCHLAND
Die Website Free Reiner Füllmich https://www.freereinerfuellmich.org/lists hat 46.000 Unterschriften von Menschen aus der ganzen Welt, die die sofortige Freilassung von Reiner Füllmich fordern.
Anfrage
Wir bitten Sie zu prüfen, ob die Inhaftierung von Reiner Fuellmich in der JVA Rosdorf, seine Behandlung während der Gerichtsverhandlungen (und der Transporte von und zum Gericht) und/oder seine Einzelhaft Folter oder eine andere erniedrigende und/oder grausame oder ungerechte Bestrafung und/oder Zwang und/oder willkürliche Inhaftierung darstellen. Sollte dies der Fall sein, bitten wir Sie, die sofortige Freilassung von Reiner Fuellmich zu verlangen.
Im Einzelnen fordern wir Sie auf:
- im Namen von Reiner Füllmich in dieser rechtswidrigen und politischen Strafverfolgung bei der Bundesrepublik Deutschland zu intervenieren;
- Reiner Füllmich im Gefängnis in Rosdorf besuchen
- dafür zu sorgen, dass Reiner Füllmich von einem unabhängigen Arzt und einem unabhängigen Psychiater untersucht wird, um seinen Gesundheitszustand und sein Wohlergehen zu ermitteln;
- prüfen, ob die Bundesrepublik Deutschland für unrechtmäßige Auslieferungen und Inhaftierungen zur Rechenschaft gezogen werden muss;
- Erstellen Sie einen Bericht über Ihre Ergebnisse.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre sehr geschätzten Maßnahmen und freuen uns auf Ihren Bericht über diese beunruhigende Situation.
Mit unserem höchsten Respekt,

Meike Terhorst, Rechtsanwältin, Niederlande mterhorst@amkoopman.nl
Djamila el Pair, Journalistin www.pinchofsoot.nl, Niederlande
Lucinda van Buuren, Weltgesundheitsrat und examinierte Krankenschwester, Australien Debora Blake, Beraterin, Frankreich
Andrew Bridgen B. Sc., ehemaliges Mitglied des Parlaments, Vereinigtes Königreich
Anders Brunstad, Wissenschaftler, Norwegen
Michael Baum, Rechtsanwalt, Vereinigte Staaten von Amerika
Wai Ching, World Council ofr Health, Asien
Jason Christof, Fachexperte, unabhängiger Forscher für Verhaltensänderung und Nidenkontrolle, Weltrat für Gesundheit, Kanada
Celia Farber, Journalistin, Spanien
Maarten Fornerod, Wissenschaftler, Niederlande
Agita Galina, Rechtsanwältin Mg. iur, Vorstandsmitglied des „Freedom Memorandum“, Lettland Antonieta Gati, Internationale Gesellschaft für Biomaterialien und Technik, Italien Winston Gormandy, Arzt im Ruhestand, Psychiater, Kanada
Sue Grey, LLB(Hons), BSc(Biochemistry &Microbiology), RSHDIPPHI, Barister und Solicitor des High Court of New Zealand, Neuseeland
Izumi Kamijo, Japan
Anne Merel Kloosterman, Beauftragte für Impfstoffverletzungen der stichtingcoronaschade.n, Niederlande
Peter Koenig, ehemaliger Senior Economist der Weltbank
Annemarie Koopman, Rechtsanwältin, Niederlande
Philipp Kruse, Rechtsanwalt, LLM. ,. Schweiz
Ted Kuntz, Weltrat für Gesundheit Kanada, &Präsident VaccineChoiceCanada
Reggie Littlejohn, Rechtsanwalt Reggie Littlejohn, Präsident, Anti-Globalist International, Vereinigte Staaten von Amerika
Shabnam Palesa Mohamed, World Council for Health, Rechtsanwalt und Aktivist, Südafrika Professor Fred Nazar, Bioethik, Italien und Argentinien
Ivana Pavic, Pathologin, Kroatien
D.r iur. Beate Pfeil, unabhängige Forscherin, ehemalige Europaratsexpertin, Deutschland Janis Plavins, Rechtsanwalt, MBA, Lettland
Christof Plothe DO. ,. Weltrat für Gesundheit, Deutschland
An Rosen, Wissenschaftlerin, Vereinigte Staaten von Amerika
Herve Seligmann, unabhängiger Forscher, Luxemburg
Vera Sharav, Gründerin von AHRP, Vereinigte Staaten von Amerika
John Stone, britischer und europäischer Redakteur, Age of Autism, Vereinigtes Königreich
Justine Tanguay, Rechtsanwältin mit Zulassung sowohl im Bundesstaat Maine als auch im Bundesstaat North Carolina, Children’s Health Defense, Vereinigte Staaten von Amerika
D.r Mark Trozzi, Weltrat für Gesundheit Kanada, wchcanada.news &Autor DrTrozzi.news
D.r Vaidotas Vaicaitis, außerordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der Universität Vilnius, Vilnius, Litauen
Nikos Vakolidis, Kieferorthopäde, Aktivist und Koordinator der World Fredom Aliance Grek Group, Griechenland
Hagar Vonk, Aktivistin, die Niederlande
Caroline Vonnhof, Rechtsberaterin, Niederlande