Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen die Zulassung der experimentellen und hochgefährlichen Substanz KOSTAIVE-Zapomeran, die auf selbstverstärkender RNA basiert, und beinhaltet einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.
Am 9. Juni 2025 habe ich in meiner Eigenschaft als Abgeordneter des Südtiroler Landtags beim Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 263 AEUV gegen den Beschluss der Europäischen Kommission vom 12. Februar 2025 eingereicht, mit dem die experimentelle gentechnisch hergestellte Substanz KOSTAIVE-Zapomeran auf der Basis von selbstverstärkender RNA als „COVID-19-Impfstoff“ zugelassen wurde.
Die Zulassung von KOSTAIVE erfolgte, ohne dass wesentliche, für gentechnisch veränderte Stoffe erforderliche Studien durchgeführt wurden. Für KOSTAIVE wurden weder Genotoxizität, Karzinogenität, Mutagenität (DNA-Veränderung) noch Umweltübertragbarkeit in Studien geprüft und ausgeschlossen. Dies war möglich, weil die Europäische Kommission 2009 unter der Präsidentschaft von José Manuel Barroso auf Intervention der Pharmaindustrie Substanzen, die formal als Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten“ deklariert sind, von den strengen Zulassungsvorschriften für Gentherapien ausgenommen hat. Die Details und Dokumente zu diesem kriminellen Akt sind in der Nichtigkeitsklage enthalten. So ist es nicht verwunderlich, dass der ehemalige EU-Kommissionspräsident Barroso heute CEO der Impfstoffallianz GAVI und damit oberster Lobbyist der Impfstoffindustrie ist.
KOSTAIVE birgt erhebliche Gefahren für die Gesundheit und das Leben der EU-Bevölkerung. Bereits in der Packungsbeilage wird auf das Risiko einer Myokarditis und Perikarditis hingewiesen. Institutionelle Experten wie der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Italienischen Hochschulinstitut für Gesundheit (Istituto Superiore di Sanità) befürchten, dass die selbstvervielfältigende RNA von KOSTAIVE über extrazelluläre Vesikel (EVs) auf die gesamte Umwelt übertragen werden könnte, auch auf nicht mit KOSTAIVE behandelte Personen und alle Tiere (da EVs keine Artenbarriere kennen). Der entsprechende wissenschaftliche Artikel von Dr. Maurizio Federico (finanziert vom italienischen Gesundheitsministerium) wurde der Nichtigkeitsklage als Dokument 6 beigefügt.
Damit wurde der im Völkerrecht, im EU-Recht und in den Verfassungen/Grundrechten der EU-Mitgliedsstaaten verankerte Grundsatz der freien Einwilligung in eine pharmakologische Behandlung durch die Zulassung dieser gefährlichen experimentellen gentechnischen Substanz mit strafrechtlicher Relevanz von der Europäischen Kommission de facto außer Kraft gesetzt! Die Gründe, warum jeder einzelne EU-Bürger in diesem Fall klageberechtigt vor dem Europäischen Gerichtshof ist, finden sich im Detail in der Nichtigkeitsklage.
Wegen der extremen Dringlichkeit der Angelegenheit (es geht um die Gesundheit und das Leben aller EU-Bürger!) wurden auch ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz und ein Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren gestellt. Anwaltlich vertretene EU-Bürger können dem Verfahren als Streithelfer beitreten.
Aktenzeichen: T-375/25 Aufhebungsklage – Genehmigung der Kostaive
EU-Bürger, die durch einen Anwalt vertreten sind, können sich als Streithelfer am Verfahren beteiligen.
T-375 25 Nichtigkeitsklage Zulassung Kostaive
A.1. Renate Holzeisen, Abgeordnete zum Südtiroler Landtag
A.2. Dekret Präsident Republik Italien Nr. 670 31.08.1972 art. 48 bis
A.3. Durchführungsbeschluss EU-Kommission 12.02.2025
A.4. Nachweis Datum Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
A.5. Anlagen zum Durchführungsbeschluss EU Kommission vom 12.02.25
A.7. EPRS Arzneimittel im EU Rechtsrahmen April 2015
A.8. EU Kommission Bericht über Arzneimittel für neuartige Therapien 28.3.14
A.9. EU Kommission Bericht COM(2017) 135 final l 22.3.2017
A.10 EG-Impl. der Verordnung über neuartige Therapien 9.7.2008
A.11 EG-Impl. der Verordnung über neuartige Therapien 8.4.2008
A.12. GAVI – CEO José Manuel Barroso
A.13 Toxizität von mRNA-Impfstoffen Palmer et al.
A.14 Impfstoffstudie mRNA-Impfstoffe Maurizio Federico ISS 14.11.2024
Dr. Renate Holzeisen
Abgeordneter zum Südtiroler Landtag
Parlamentarische Gruppe VITA





