Das Urteil des spanischen Verfassungsgerichts, das mehrere Bestimmungen des Alarmzustands 2020 für verfassungswidrig erklärt hat, hat eine Welle von Strafaufhebungen ausgelöst. Nach Angaben des Ministeriums für Territorialpolitik und demokratisches Gedächtnis wurden bis zum 3. September 2025 bereits 92.278 Bußgelder offiziell aufgehoben – ein Meilenstein in der rechtlichen Neubewertung der Pandemiepolitik.
Quelle: Nachrichten.es; 05. Oktober 2025
Umkehrung eines rechtlichen Ausnahmezustands
Während der strengen Absperrungen des ersten Alarmzustandes im Frühjahr 2020 wurden bundesweit mehr als eine Million Bußgelder gegen Bürgerinnen und Bürger verhängt, die gegen die damals bestehenden Mobilitätsbeschränkungen verstießen. Mit dem neuen Urteil gilt ein erheblicher Teil dieser Maßnahmen nun als hinfällig. Experten schätzen, dass insgesamt mehr als eine Million Fälle betroffen sein könnten.
Die meisten der verhängten Strafen wurden von den nationalen Sicherheitskräften vorgeschlagen und anschließend von Unterdelegationen der Regierung bearbeitet, die dem von Ángel Víctor Torres geleiteten Ministerium unterstehen. Die 93.000 bisher aufgehobenen Geldstrafen stellen nur die erste Phase der rechtlichen Folgen dieser historischen Entscheidung dar.
Verletzung der Grundrechte durch Einschränkung der Freizügigkeit
Das Verfassungsgericht stellte fest, dass bestimmte Abschnitte von Artikel 7 des Königlichen Dekrets 463/2020 eine ungerechtfertigte Aussetzung des Grundrechts auf Freizügigkeit darstellen. Nach Ansicht der Richter hätten derart weitreichende Beschränkungen nur im Rahmen eines Ausnahmezustands, nicht aber im Rahmen eines Alarmzustands verhängt werden können.
Da das Urteil rückwirkend gilt, sind alle Verwaltungsakte, die auf den für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen beruhen, als „von Anfang an ungültig“ anzusehen. Dies betrifft insbesondere Fälle, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind.
Massive Belastung von Verwaltung und Gerichten
Die Aufhebung von Zehntausenden von Bußgeldern stellt für die spanischen Behörden eine enorme administrative Herausforderung dar. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben Erstattungsanträge gestellt, aber die Verfahren kommen je nach Region nur langsam und ungleichmäßig voran.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Geldbußen im Rahmen des Systems der unverzüglichen Zahlung sofort gezahlt wurden. In anderen Fällen wurde ein Rechtsmittelverfahren eingeleitet oder bereits abgeschlossen, so dass der Prozess der Rückgängigmachung komplex ist.
Richter hatten bereits 2020 Geldstrafen für nichtig erklärt
Bereits im Jahr 2020 hatten einige Gerichte ursprüngliche Geldstrafen wegen fehlender Rechtsgrundlage aufgehoben. Insbesondere das sogenannte „Ley Mordaza“ (Knebelgesetz) wurde als unzulässige Grundlage für Corona-Sanktionen kritisiert.
Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichts bestätigt diese Perspektive: Der gesamte Strafrechtsapparat des ersten Alarmzustandes steht auf wackligen Beinen und könnte sich zu einer der umfangreichsten Rechtskorrekturen in der jüngeren Geschichte Spaniens entwickeln.
Ausblick: eine rechtliche und politische Herausforderung
Die 92 278 bisher für nichtig erklärten Geldbußen sind nur die Spitze des Eisbergs. Während die Bürger weiterhin ihre Ansprüche prüfen, müssen die Institutionen nun für eine rechtmäßige Rückerstattung sorgen.
Rechtsexperten gehen davon aus, dass die endgültige Zahl der Annullierungen in den kommenden Monaten erheblich ansteigen wird – möglicherweise auf über eine Million Fälle. Damit steht Spanien vor einer noch nie dagewesenen juristischen Abrechnung im Zeitalter der Pandemie.





