Impfpflicht droht überall – Bevölkerung wehrt sich 

Impfpflicht droht überall – Bevölkerung wehrt sich - 2

Die im Kanton St. Gallen geplante Impfpflicht mit Bussandrohung von 20 000 Franken ist kein Betriebsunfall, sondern Symptom einer völlig verfehlten Gesundheitspolitik. Auch in anderen Kantonen gelten Impfobligatorien. Die Bussen sind dort zum Teil noch höher. Grundlage dafür ist des Epidemiengesetz (EpG) auf Bundesebene. Das Aktionsbündnis freie Schweiz setzt hier an der Wurzel an und fordert: keine Revision und Verschärfung des EpG ohne saubere Aufarbeitung der Coronazeit! 

Medienmitteilung vom 19. Januar 2026 ABFSchweiz

Der Widerstand wirkt. Über die Regierung des Kantons St. Gallen, die die Freiwilligkeit bei Impfungen streichen und eine «Impfpflicht» einführen will, ist ein Sturm der Entrüstung hereingebrochen. Die Bevölkerung lässt sich das nicht bieten. Bei Mitte-Regierungsrat und Gesundheitsdirektor Bruno Damann sind über 2500 Protestschreiben eingetroffen, wie SRF berichtete. 

Neben Medien wie HOCH2 TV oder Weltwoche hat auch der Mainstream zum Teil scharfe Kritik an den St. Galler Plänen für eine Impfpflicht geübt. «Es ist ein Akt von erstaunlicher Unverfrorenheit», kommentierte die NZZ. Eine Umfrage des in der Ostschweiz starken Online-Verbunds Portal24 zeigt, dass über 92 Prozent der Teilnehmer einen solchen faktischen Impfzwang ablehnen und finden, das gehe «eindeutig zu weit». 

Indirekter Impfzwang wird salonfähig 

Wir müssen allerdings klar festhalten: Die im Kanton St. Gallen geplante Impfpflicht mit Bussandrohung ist kein Betriebsunfall, sondern Symptom einer völlig verfehlten Gesundheitspolitik. Zürich, der bevölkerungsreichste Schweizer Kanton, verhängt Bussen bis zu 50 000 Franken. 

Dies wiederum hat verschiedene Politiker und Medien dazu verleitet, die Lage zu bagatellisieren und zu verharmlosen. Dass die halbe Schweiz Impfobligatorien kennt und mit zum Teil hohen und absolut unverhältnismässigen Strafen droht, macht es nicht besser. Im Gegenteil: Der hohe Druck auf einzelne Menschen soll auch einen indirekten Impfzwang salonfähig zu machen.

Berger verteidigt Drohung mit Busse 

Entlarvend sich auch die Äusserungen von Christoph Berger, Chefarzt der Abteilung Infektiologie und Spitalhygiene am Kinderspital Zürich und von 2015 bis 2023 Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF). Er stellte sich in der NZZ explizit hinter die St. Galler Regierung: Dass sie das vom Bundesgesetz vorgegebene Impfobligatorium aufnehme, sei richtig. «Die Kantone müssen das EpG umsetzen.» Er finde es jedoch ungeschickt, dass der Kanton St. Gallen die Strafandrohung so transparent mache. Auch andere Kantone hätten Sanktionen, sie würden sie aber in eine «allgemeine Formulierung» verpacken. 

Der Zweck dieser gesetzlichen Vorgabe, «verbunden mit einer Busse als Strafe, besteht darin, eine hohe Impfrate unter den wenigen extrem Gefährdeten zu erzielen», so Berger weiter. Die «Drohung mit der Busse» solle «die letzten Ungeimpften zur Impfung bewegen – idealerweise, ohne die Strafe tatsächlich durchzusetzen». Deutlicher kann man das nicht ausdrücken. 

Willkür sind Tür und Tor geöffnet 

Tatsächlich liegt die Ursache des Übels im Epidemiengesetz auf Bundesebene, dessen Art. 22 Impfobligatorien ausdrücklich vorsieht. Entscheidend ist dabei: Dies gilt zwar nur für bestimmte Personengruppen, folgenschwer ist jedoch, dass diese gesetzlich nicht klar definiert sind und damit politisch auslegbar bleiben. Je nach Interpretation können darunter ganze Altersgruppen, besonders vulnerable Menschen, betreuende Personen oder auch Kinder und Jugendliche fallen.

Was heute als eng begrenzte Ausnahme dargestellt wird, kann in einer Krisensituation rasch ausgeweitet werden. Bei exzessiver Anwendung könnten dadurch sehr viele Menschen betroffen sein – etwa ganze Alterskohorten, unabhängig vom individuellen Gesundheitszustand oder tatsächlichen Risiko. Die Erfahrungen in der Coronazeit haben gezeigt, dass auch die Anforderungen an eine «tödlichen Pandemie» massiv nach unten geschraubt wurden. Dies alles eröffnet der Willkür Tür und Tor – und der Entscheid über eine Impfpflicht für potenziell zahlreiche Menschen und Personengruppen würde ganz allein in den Händen der Regierung liegen. 

Bedrohliche Tendenzen – alle Macht bei der Regierung 

Wir beobachten also eine bedrohliche Tendenz, die aus den Fehlern und massiven Grundrechtsverletzungen unter dem Coronaregime gerade nicht die richtigen, sondern falsche und gefährliche, potenziell Grundrechte und Gesundheit schädigende Schlüsse zieht: 

  • Die Gesundheitspolitik und -vorsorge wird systemisch umgebaut – sie wird noch autoritärer.
  • Die Exekutive erhält noch mehr Macht und Ermessen, dies nicht zuletzt durch offene Rechtsbegriffe. 
  • Trotz formaler Freiwilligkeit entsteht durch massive Strafandrohung ein faktischer Impfzwang. 
  • Ausnahmeinstrumente werden langfristig normalisiert. 

Petition zum Epidemiengesetz – saubere wissenschaftliche Aufarbeitung 

Die fehlende schonungslose Aufarbeitung von Fehlern von Versäumnissen in der Coronazeit führt nun dazu, dass die Behörden unbeirrt weiter am Rad drehen und die Daumenschraube für die Bevölkerung anziehen. Das ist nicht nur schädlich, sondern offenbart – wie das Beispiel des Kantons St. Gallen eindrücklich vor Augen führt – auch ein Defizit an Demokratie. Über die Köpfe der Bevölkerung hinweg werden heute die gesetzlichen Grundlagen gelegt, um morgen umso massiver einfahren zu können. 

Das Aktionsbündnis freie Schweiz weist konsequent auf diese Gefahren hin und leistet mit juristischem Fachwissen Aufklärung für Öffentlichkeit und Politik, bevor es zu spät ist. Die Behörden machen derweil kein Hehl aus ihrer Absicht, repressive Massnahmen und Denkweisen aus der Pandemiezeit dauerhaft zu verankern. Dagegen wehren wir uns entschieden. In unserer Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung» fordern wir mit bereits zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, dass das Schweizer Parlament seine Verantwortung wahrnimmt und eine umfassende, auf den neusten Erkenntnissen der Wissenschaft basierende Aufarbeitung vornimmt. Gestützt darauf haben Nationalrat und Ständerat zu diskutieren, welche «notwendigen Optimierungen» im EpG letztlich verankert werden sollen. Mehr Druck, mehr Zwang, mehr autoritäre Massnahmen à la St. Gallen et cetera gehören definitiv nicht dazu. 

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