Am 15. August 2025 habe ich beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für Tierseuchen, einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Mein Anliegen war konkret: Ich wollte die vollständige Dokumentation von sogenannten Negativkontrollen einsehen – Tests mit gesunden Tierproben, die sicherstellen, dass Laboruntersuchungen zuverlässig und korrekt durchgeführt werden. Solche Kontrollen sind methodischer Standard in der virologischen Forschung und ein zentraler Bestandteil wissenschaftlicher Qualitätssicherung.
Das FLI bestätigte am 5. September 2025 den Eingang meines Antrags und verwies auf internationale Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) sowie auf veröffentlichte Methodenhandbücher. Diese dienen der Normierung von Laborprozessen und sind nach § 27 Abs. 5 TierGesG öffentlich zugänglich. Außerdem betonte das Institut, dass es als nationales Referenzlabor akkreditiert ist und die eingesetzten Methoden regelmäßig überprüft werden – unter anderem nach der ISO-Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2018. Dies stellt sicher, dass die verwendeten Laborverfahren zuverlässig und auf dem aktuellen Stand der Technik sind.
Dennoch lehnte das FLI die Herausgabe der vollständigen Dokumentation ab. Begründet wurde dies mit Sicherheitsbedenken im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821), die regelt, dass bestimmte Materialien, Technologien und Informationen, die potenziell für die Herstellung von Massenvernichtungswaffen oder für terroristische Zwecke missbraucht werden könnten, besonders geschützt werden müssen. Nach Auffassung des Instituts können Informationen zu Untersuchungen mit Maul- und Klauenseuche, Tollwut oder Afrikanischer Schweinepest aufgrund dieser Vorschriften die öffentliche Sicherheit gefährden.
Dass ein Bundesreferenzlabor wie das FLI sich auf Sicherheitsrecht beruft, um selbst diese grundlegenden methodischen Informationen zurückzuhalten, erscheint aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass Transparenz bewusst eingeschränkt und wissenschaftliche Standards hinter formal-rechtliche Argumente zurückgestellt werden.
Aus wissenschaftlicher Perspektive ist diese pauschale Einstufung problematisch. Negativkontrollen enthalten weder infektiöse Viren noch geheimes Know-how – sie dokumentieren lediglich, dass die Methoden korrekt arbeiten. Sie sind für die Nachvollziehbarkeit von Forschungsergebnissen unverzichtbar. Ohne diese Informationen lässt sich die Qualität von Experimenten nicht überprüfen, was ein grundlegendes Prinzip guter wissenschaftlicher Praxis ist und ausdrücklich in den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft betont wird.
Mein Anliegen ist daher klar: Es geht nicht um die Veröffentlichung sensibler oder sicherheitsrelevanter Informationen, sondern um Transparenz bei methodischen Grundlagenuntersuchungen. Selbst eine teilweise Offenlegung, etwa in anonymisierter oder zusammengefasster Form, würde den wissenschaftlichen Anforderungen genügen und die Sicherheit nicht gefährden.
Der Fall zeigt ein grundsätzliches Spannungsfeld: Einerseits besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an wissenschaftlicher Nachvollziehbarkeit und Transparenz, andererseits werden sensible Laborinformationen aus Sicherheitsgründen zurückgehalten. Ich plädiere dafür, dass Behörden wie das FLI eine differenzierte Abwägung treffen, die es erlaubt, methodische Standards nachvollziehbar zu machen, ohne Sicherheitsrisiken einzugehen. Auf diese Weise ließe sich Vertrauen in staatliche Forschung und deren Ergebnisse stärken – ein Ziel, das sowohl der Wissenschaft als auch der Öffentlichkeit dient.
Die vollständige E-Mail-Korrespondenz liegt vor.
Weiterführende Informationen zu diesem und anderen Themen finden Sie auf der Wissenschaftsplattform NEXT LEVEL – Wissen neu gedacht.






Danke für den Einsatz für Landwirte und Tierbesitzer.