Die wissenschaftliche Plattform NEXT LEVEL bezeichnet dies als den „nächsten großen Durchbruch bei der Aufdeckung“ von Problemen im Zusammenhang mit dem Virusnachweis und kommt zu dem Schluss: null Beweis, null Kontrolle, null Wissenschaft. Die Regierung gibt zu, dass sie sich nicht auf einen rechtlich fundierten Primärbeweis für die Existenz von krankheitsverursachenden Viren wie Masern oder SARS-CoV-2 stützen kann. Ohne Negativkontrollen ist jeder angebliche Virusnachweis wissenschaftlich wertlos, da es unmöglich ist, etwas zu beweisen, ohne nachzuweisen, dass die Methode bei gesunden Personen durchweg negative Ergebnisse liefert.
Quelle: Next Level, Telegramm, 24. September 2025
Das bedeutet: null Beweis, null Kontrolle, null Wissenschaft
Die Frage, ob Viren als externe, krankheitsverursachende Partikel nachgewiesen wurden, wird in alternativen Kreisen zunehmend diskutiert. Gemeinsam mit meinem Kollegen Konstantin Demeter haben wir uns mehrfach mit diesem Thema auseinandergesetzt, unter anderem bereits Anfang 2021 im Zusammenhang mit SARS-CoV-2. Im März dieses Jahres hat sich die Gruppe Ärzte für die Aufklärung mit der Frage des Virusnachweises befasst, im April berichtete Kla.TV und Anfang Mai Transition News darüber. Kurz darauf verwies Beate Bahner auf Purnima Wagh, eine Virologin und Immunologin mit einer 20-jährigen Karriere in der Laborforschung. Selbst Sucharit Bhakdi erklärte kürzlich, dass er sich auf die Seite von [Stefan] Lanka stellen würde und behauptete, dass „ein AIDS-auslösendes Virus noch nie isoliert wurde“. Später wurde Lanka von Politik Spezial zu einem Interview eingeladen, um zu erörtern, ob die Behauptungen über den Virusnachweis einem „Betrug in der medizinischen Wissenschaft“ gleichkommen.
Dieses Thema umfasst drei Hauptpunkte:
- ob Partikel, die als Viren bezeichnet werden, tatsächlich vollständig als solche gereinigt wurden.
- ob Kontrollversuche durchgeführt wurden, um Viren nachzuweisen.
- ob Viren durch Sequenzierung eindeutig nachgewiesen werden können.
Die ersten beiden Punkte sind in den genannten Artikeln ausführlich behandelt worden. Was die Sequenzierung betrifft, so hat Transition News diesen Aspekt eingehend untersucht, und zwar in ihrem Artikel „Virus Detection – Where Are You? Part II – Continuation“, der auf eine Veröffentlichung von Sucharit Bhakdi und Michael Palmer vom MWGFD antwortete. Unter der Überschrift „Genomic sequencing defeats itself“ (Genomische Sequenzierung besiegt sich selbst) stellt der Artikel fest, dass Michael Palmer es ablehnte, wichtige Fragen über die Zuverlässigkeit der Genomsequenzierung für SARS-CoV-2 anzusprechen, und behauptete, dass das Thema nicht grundlegend mit der Existenz des Virus zusammenhängt. Dies ist jedoch merkwürdig, da die Genomsequenzierung als das bevorzugte Instrument der Virologen für den Nachweis eines Virus gilt.
Michael Palmer schrieb:
...auf einige weitere Fragen zu SARS-CoV-2 wollte er „nicht eingehen“. Dies gelte „insbesondere für die Frage, wie zuverlässig die Bestimmung der Genomsequenz war“. Dieses Thema… „berührt nicht die Kernfrage nach der Existenz von SARS-CoV-2“. Aber warum berührt dieses Thema „nicht die Kernfrage nach der Existenz von SARS-CoV-2“, wo doch die Genomsequenzierung heute die „Methode der Wahl“ für Virologen zum Nachweis von Viren ist? …
Und wenn selbst jemand wie Francis De Souza, Präsident von Illumina, einem Hersteller von Sequenziermaschinen, auf einer Tagung des Weltwirtschaftsforums bestätigte, dass die Impfstoffhersteller nicht über das echte Genom des angeblichen SARS-CoV-2 verfügten und alles rein fiktiv auf der Grundlage von Computerdaten erstellt worden sei?…
Darüber hinaus bestätigte Francis De Souza, Präsident des Sequenziermaschinenherstellers Illumina, Berichten zufolge auf einer Tagung des Weltwirtschaftsforums, dass die Impfstoffhersteller nicht über das tatsächliche Genom des angeblichen SARS-CoV-2-Virus verfügten, sondern dass alles digital auf der Grundlage von Computerdaten erstellt worden sei. Weiter heißt es in dem Artikel, dass diese digital erstellten Sequenzen nie von unabhängiger Seite überprüft wurden und dass die veröffentlichten Daten der chinesischen Forscher von niemandem reproduziert werden können. Trifft dies nicht den Kern der Frage, ob die Existenz von SARS-CoV-2 tatsächlich bewiesen ist?
Leider hat Palmer weder diese noch andere damit zusammenhängende Fragen beantwortet. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Schlüsselpublikation über SARS-CoV-2 aus China eine bronchoalveoläre Lavageflüssigkeit (BALF) eines Patienten sequenziert und mit Hilfe technischer Algorithmen ein Genom aus Millionen von Sequenzier-Rohdaten zusammengesetzt wurde – obwohl die Quelle dieser Daten mangels eines Isolats nicht eindeutig bestimmt werden konnte. Dabei kamen zwei Assemblierungsprogramme, Trinity und Megahit, zum Einsatz, die jedoch sehr unterschiedliche Ergebnisse lieferten: Megahit lieferte eine längste Sequenz von 30.474 Nukleotiden, während Trinity nur 11.760 Nukleotide aus demselben Rohdatensatz identifizierte. Diese erhebliche Diskrepanz untergräbt die Behauptung, dass die vollständige Genomsequenz des SARS-CoV-2-Virus erhalten wurde.

Text vom Bild oben übersetzt:
Sehr geehrter Herr Haberland,
Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage nach dem Bundesgesetz über die Informationsfreiheit und möchte Ihnen Folgendes mitteilen:
Während der Pandemie hielt das Robert Koch-Institut (RKI) regelmäßig interne Krisenstabssitzungen ab, um die Situation zu bewerten und zu koordinieren. Die Protokolle dieser Sitzungen dienten der internen Kommunikation und dokumentierten den wissenschaftlichen Diskurs zu dieser Zeit. Ohne Kenntnis des Kontextes und der zugrunde liegenden Daten sind diese Protokolle nur bedingt nachvollziehbar.
Die von Ihnen zitierte Passage aus dem RKI-Krisenstabsprotokoll vom 22. Februar 2021: „Das BMG ist der Auffassung, dass Sequenzierergebnisse per Definition keinen Erregernachweis darstellen“ wird hier missverstanden und fehlinterpretiert, weil sie aus dem Zusammenhang gerissen ist.
Die zitierte Passage bezieht sich auf eine Diskussion zwischen RKI- und BMG-Mitarbeitern über Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), die von Teilnehmern der fraglichen Krisenstabssitzung geführt und protokolliert wurde. Dies ergibt sich sowohl aus der der fraglichen Passage vorangestellten Überschrift „Meldepflicht für Sequenzierungsergebnisse“ als auch aus dem nachfolgenden Text.
Im Kontext der damaligen Diskussion um die Auslegung des IfSG bedeutet die fragliche Aussage, dass sich der Begriff „Erregernachweis“ in § 7 Abs. 1 IfSG nur auf den Primärnachweis des Erregers bezieht, nicht aber auf eine weitergehende Sequenzierung oder Feintypisierung im Rahmen der Sekundärdiagnostik (insbesondere z.B. durch Speziallabore).Dementsprechend liegen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) keine Unterlagen über den von Ihnen unter Punkt 1 geforderten Erregernachweis – insbesondere für das Masernvirus und SARS-CoV-2 – vor, bei denen die Sequenzierung nicht als Nachweis verwendet wurde, und insoweit auch keine „zugehörigen Unterlagen über durchgeführte Negativkontrollen mit Proben von gesunden Personen“.
Diese Informationen werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Kürzlich berichtete die wissenschaftliche Plattform NEXT LEVEL, dass das Bundesgesundheitsministerium in einem offiziellen Dokument eindeutig anerkannt hat, dass die Sequenzierung keinen Primärnachweis eines Erregers darstellt, wie es das deutsche Infektionsschutzgesetz verlangt. NEXT LEVEL bezeichnet dies als einen wichtigen Fortschritt bei der Klärung von Virusnachweisverfahren und stellt fest, dass die Dinge noch problematischer sind, weil es für den so genannten Primärnachweis – ohne Sequenzierung – KEINE Negativkontrollen mit Proben von gesunden Personen gibt. Die Regierung räumt ein, dass es keinen rechtlich fundierten Primärbeweis für ein krankheitsverursachendes Masern- oder SARS-CoV-2-Virus gibt. Ohne Negativkontrollen ist jeder angebliche Virusnachweis wissenschaftlich wertlos, da es keine Möglichkeit gibt, nachzuweisen, dass die Methode bei gesunden Personen negativ ist.
Es bleibt dabei: null Beweis, null Kontrolle, null Wissenschaft.
Quellen: Korrespondenz zwischen Next level und dem Bundesministerium für Gesundheit