Am 02.01.2023 stellte ich auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald (LR V-G) eine Anfrage zu Impfnebenwirkungen im Zusammenhang mit der Impfung gegen SARS-CoV-2. Die Anfrage lautete: „Ab wann wurden gesundheitliche Schäden (Nebenwirkungen) im Zusammenhang mit der COVID-Impfung von der Universitätsmedizin Greifswald an das Gesundheitsamt gemeldet?“
Die Antworten vom Gesundheitsamt des LR V-G lesen sich fast wie eine behördliche Farce:
03.01.2023, 12:39: „Zuständig ist das Paul-Ehrlich-Institut.“
05.01.2023, 10:44: „Die Meldungen werden nicht nach Eingang erfasst und aufbewahrt. … Somit kann nicht festgestellt werden, wann die erste Meldung der Universitätsmedizin eingegangen ist.“
05.01.2023, 11:59: „dafür müssten wir ja bereits erfassen, wann die Universitätsmedizin die Daten an uns übermittelt hat. … Eine Sortierung nach meldender Stelle erfolgt nicht und ist gesetzlich auch nicht vorgeschrieben.“
05.01.2023, 12:35: „Wenn die Unimedizin Impfungen durchgeführt hat und ihr selbst Nebenwirkungen bekannt geworden sind, werden diese auch gemeldet worden sein. … Aufgrund der Vielzahl der anderen Meldungen … kann nicht mehr nachvollzogen werden, wer die meldenden Stellen sind.“
18.01.2023, 08:52: „die von Ihnen angefragten Informationen können Ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden, da diese hier nicht vorhanden sind. … Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde erfolgen (Antragsverfahren). … Die Schriftform verlangt grundsätzlich eine handschriftliche Unterzeichnung des Antrags…“
07.02.2023 (Bescheid auf meine schriftliche Anfrage vom 19.01.2023): „Eine Speicherung der eingegangenen und ausgegangenen Meldungen … erfolgt nicht und ist gesetzlich auch nicht vorgeschrieben. Die Meldungen werden nach der Weiterleitung nicht gespeichert. … und werden aufgrund Art. 17 DSGVO gelöscht. Da die von Ihnen angeforderten Informationen nicht vorliegen, kann Ihnen der Zugang nicht gewährt werden.“
So weit, so unübersichtlich.
Am 22.11.2023 stellte die AfD-Fraktion eine Anfrage zur gleichen Thematik. Interessanterweise war es hier möglich, eine Antwort zu erteilen.
Im Rahmen der Einwohnersprechstunde am 07.07.2025 habe ich diesen Widerspruch im Kreistag Vorpommern-Greifswald angesprochen und gefragt: „Wie ist zu begründen, dass die AfD-Fraktion eine Antwort erhielt, obwohl mir gegenüber angegeben wurde, dass keine entsprechenden Daten vorhanden seien?“
Der Landkreis nahm die Anfrage an und kündigte eine Antwort binnen vier Wochen an. Doch nach fast sechs Wochen – nichts. Also stellte ich eine weitere Nachfrage – Geduld ist schließlich eine Bürgerpflicht.
Antwort am 19.08.2025, 13:31: „Ihre Anfrage ist leider versehentlich noch nicht bearbeitet worden… Selbstverständlich werden wir Ihr Anliegen nun umgehend aufgreifen und Ihnen innerhalb der nächsten zwei Wochen eine entsprechende Antwort zukommen lassen.“
Weitere zwei Wochen vergingen – wieder nichts. Also fragte ich erneut nach.
Antwort am 04.09.2025, 09:08: „Die Bearbeitung ist erfolgt. Aufgrund der Urlaubszeit konnte jedoch eine Unterzeichnung und Versendung noch nicht erfolgen.“
Man darf gespannt sein, dachte ich. Wird jetzt endlich eine logische Begründung geliefert – oder bastelt man die nächste Ausrede?
Am 08.09.2025 erhielt ich tatsächlich Post vom Landrat. Die Begründung:
„Zutreffend ist, dass an die AFD-Fraktion am 22.11.2023 abweichende Information gegeben wurden. Ursache hierfür war, dass diese Anfrage an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) weitergeleitet wurde und die von dort erhaltenen Informationen durch den Landkreis weitergegeben wurden. Dem Landkreis Vorpommern-Greifswald lagen bereits zu diesem Zeitpunkt keine Daten mehr vor.“ Die abweichenden Informationen beziehen sich auf die Tatsache, dass die AfD-Fraktion in ihrer Anfrage vom 22.11.2023 Auskünfte über die Anzahl der Impfnebenwirkungen und die damit dokumentierten Krankheitsbilder erhalten hat.
Interessanterweise konnte man durchaus weiterleiten – nur eben nicht bei meiner Anfrage.
Daraufhin schrieb ich dem Landrat zurück und bat um eine nachvollziehbare Erklärung, warum meine Anfrage nicht ebenfalls an das LAGuS weitergeleitet wurde. Schließlich ist dies nach den eigenen Aussagen der Behörde möglich und in vergleichbaren Fällen sogar üblich. Gleichzeitig beantragte ich gemäß IFG Einsicht in alle vorhandenen Unterlagen zum Schriftwechsel zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und dem LAGuS im Zusammenhang mit der Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion vom 22.11.2023.
Nun warte ich erneut auf eine Antwort.
Man könnte sagen, wir drehen uns im Kreis – nur dass der Kreis hier die Gestalt einer Endlosschleife annimmt. Mal liegt es an der Datenlöschung, mal an der fehlenden Zuständigkeit, mal an der Urlaubszeit. Die Begründungen wechseln, die Konsequenz bleibt: Informationen bleiben unerreichbar.
Man darf durchaus schmunzeln über die teils skurrilen Antworten, denn den Humor sollte man trotz der Ernsthaftigkeit nicht verlieren.
Über den weiteren Verlauf dieser bemerkenswerten Aktenreise durch Amtswege werde ich in einem nächsten Artikel berichten.
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